"Unrecht wird
nicht Recht dadurch, dass es Jahre, ja Jahrzehnte dauert." (MdB
Karl Theodor Freiherr von und zu Guttenberg der Ältere,
CSU)
Badnertest
Vorwort
Diese
Internetseite wurde
gestaltet um Baden zu
repräsentieren. Leider ist Baden seit dem Jahre 1952 Teil des
Bundeslandes Baden-Württemberg, dem Bindestrichstaat. Ich möchte mit
dieser Internetseite auf Probleme
der verfassungswidrigen Fusion der Länder Baden, Württemberg-Baden und
Württemberg-Hohenzollern, zum Bundesland Baden-Württemberg, hinweisen.
Beispiele hierfür sind die zentralistische Ordnung des Landes, die
Übervorteilung des badischen Landesteils und die unterschiedlichen
Lebensarten und historischen Entwicklungen in beiden Landesteilen.
Neben den Informationsbereichen
dieser Seite, wie z.B. Geschichte oder Steckbrief, bietet diese
Webseite Ihnen
einen Badnertest, mit dem Sie Ihr Wissen über Baden testen können,
Links zu
anderen badischen Internetportalen und ein Kontaktbereich, zum
Fragenstellen und zum Einbringen von Anregungen und
Verbesserungsvorschlägen. Ich
wünsche viel Spaß beim Besuch meiner Seite,
Felix Haas
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Freiheit
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Oettingers
Trauerrede
Oettingers
Trauerrede bei
der Beerdigung des ehemaligen baden-württembergischen
Ministerpräsidenten
Filbinger (CDU), in welcher er die NS-Vergangenheit Filbingers
verteidigte
(„anders als in einigen Nachrufen zu lesen, gilt es festzuhalten: Hans
Filbinger war kein Nationalsozialist. Im Gegenteil: Er war ein Gegner
des
NS-Regimes. Allerdings konnte er sich den Zwängen des Regimes ebenso
wenig
entziehen, wie Millionen andere“), wurde von Vertretern aller Lager
heftig
kritisiert. Oettinger verharmlose Filbingers Verstrickungen in vier
Todesurteile
am Ende des zweiten Weltkriegs. Umgekehrt wirft Oettinger seinen
Kritikern vor,
eine rot-grüne Kampagne gegen ihn zu betreiben. Doch am Protest gegen
seine
Trauerrede beteiligen sich schon lange nicht mehr nur Grüne- und
SPD-Politiker,
sondern auch der DGB, der Zentralrat der Juden in Deutschland, die FDP
und auch
große Teile der Union. Die Südwest-CDU steht allerdings noch
größtenteils
hinter Oettinger.
Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth meinte, dass es Oettinger nicht
gelingen werde, Filbinger im
Nachhinein zum Widerstandskämpfer zu machen. Die Gewerkschaften
bezeichneten
die Trauerrede als Geschmacklosigkeit den NS-Gegnern und –Opfern
gegenüber.
Die Vorsitzende des Zentralrats der Juden erklärte, dass Filbinger
selbstverständlich
das NS-Regime mitgetragen habe, Oettingers verharmlosende Worte seien
deshalb
mehr als absurd. Filbinger als Gegner des NS-Regimes zu bezeichnen sei
eine gefährliche
und für die Überlebenden verletzende Perversion der historischen
Realität.
Oettinger reagierte stur: „Meine Rede war öffentlich, ernst gemeint und
die
bleibt so stehen.“ Unterstütz
wird er vom stellvertretenden Landesvorsitzenden der CDU
Baden-Württemberg
Stefan Mappus, welcher behauptete, dass die Rede eine gute, ausgewogene
und
angemessene Würdigung des verstorbenen Filbingers sei. Bundeskanzlerin
Merkel
(CDU) hingegen drückte ihr Missfallen in einem öffentlich gemachten
Telefonat
überraschend deutlich aus. Sie hätte sich Hinweise auf kritische Punkte
in
Filbingers Vergangenheit gewünscht. Das Simon-Wiesenthal-Zentrum in
Jerusalem
(welches sich der Suche nach untergetauchten NS-Verbrechern
verschrieben hat)
forderte Oettinger sogar zum Rücktritt auf.
Hans Filbinger wurde am 15.September 1913 in Mannheim geboren. Obwohl
er sich weigerte der Hitler-Jugend
beizutreten, wurde er 1933 Mitglied des Nationalsozialistischen
Deutschen
Studentenbundes. Ein Jahr später trat er der SA für vier Jahre bei.
Mitglied
der NSDAP wurde er 1937. Gegen Ende des 2. Weltkriegs war Filbinger an
viert
Todesurteilen von Deserteuren beteiligt, bei zweien als Ankläger und
bei den
beiden anderen als Richter. Bei dem Matrose Walter Gröger gab er sogar
selbst
den Feuerbefehl. Die anderen Todesurteile konnten nicht vollstreckt
werden.
Anderen Angeklagten soll er bei ihrer Begnadigung geholfen haben.
1953 wurde Filbinger Staatsrat im Kabinett Müller. 1960 wurde er
Innenminister und ab 1966 regierte
er Baden-Württemberg als Ministerpräsident. Somit war er massiv an der
Verschleppung der zweiten Badenabstimmung beteiligt. Vor Wahlen gab er
große
Versprechen ab, zum Beispiel versprach er den Badenern eine weitgehende
innere
Autonomie, nach den Wahlen konnte er sich an diese Versprechungen
allerdings
nicht mehr erinnern. Bei der zweiten Badenabstimmung nutzte er seine
finanzielle
Überlegenheit und seinen Einfluss bei der Presse voll aus, um einer
gerechten
Wahl keine Chance zu lassen. Den Rentnern machte er Angst, ein neues
Bundesland
Baden könnte ihre Renten nicht mehr bezahlen und er drohte im Falle
eines
Wahlsieges der Badener die Gericht jahrelang mit Prozessen zu
beschäftigen. In
den 70er Jahren führte er die Verwaltungsreform durch und verwischte
somit die
historische Grenze zwischen Baden und Württemberg. Die badischen
Regierungsbezirke Südbaden und Nordbaden wurden in Freiburg und
Karlsruhe
umbenannt. Im Jahr 1978 musste er, nachdem der Schriftsteller Hochhuth
seine
Vergangenheit als NS-Marinerichter aufgedeckt hatte, als
Ministerpräsident zurücktreten.
Nach fünf Tagen entschuldigte sich Oettinger nun endlich für
seine Rede und distanzierte sich
von ihr, obwohl er sie noch am Tag zuvor bekräftigt hatte.
Obwohl er
sich von seiner Aussage distanziert hat, ist Oettinger offensichtlich
der
Meinung, dass Filbinger, welcher nachweislich für den Tod eines
Matrosen
verantwortlich ist, kein Nationalsozialist gewesen sei. Damit zeigte
sich
Oettinger selbst als der gleiche Opportunist und Schönwetterpolitiker,
wie
Filbinger es war, denn distanziert hat er sich nur für die
Öffentlichkeit. So
jemand gehört nicht in die Politik und erst recht nicht an die Spitze
eines
Bundeslandes. Wie viel kann Oettinger noch falsch machen, bis er
zurücktreten
muss? Sinsheim hat er die Messe geklaut, mit historischem Kulturgut ist
er mehr
als schlampig umgegangen und nun will er auch noch die Geschichte
umschreiben,
um einen gescheiterten Ministerpräsidenten zum Held zu machen.
Oettinger sollte
nun endlich Verantwortung übernehmen und eine Konsequenz aus seiner
Politik
ziehen, nämlich zurücktreten.
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Fördermittel
gehen (nicht nach) Baden
Seit 2003 verteilt der Bindestrichstaat 528,3
Millionen Euro für das Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und
Betreuung“ des Bundes. Damit werden 566 Maßnahmen für Ganztagsschulen
gefördert. Von diesem Geld gehen 269 Millionen Euro in den mehrheitlich
württembergischen Regierungsbezirk Tübingen, obwohl dort nur etwa 20 %
der baden-württembergischen Schulen liegen und nur 17,4 % der Schüler
unterrichtet werden. Der ebenfalls württembergisch dominierte
Regierungsbezirk Stuttgart bekam 140 Millionen Euro. Mehr als drei
Viertel der Fördermittel bleiben also im württembergischen Landesteil,
obwohl die Württemberger nur etwa 55 % der Bevölkerung darstellen.
Während auf einen Württemberger nun zirka 73 Euro entfallen, muss sich
ein Badner mit nur 27 Euro begnügen, denn der Regierungsbezirk Freiburg
bekommt nur 70 und der Regierungsbezirk Karlsruhe nur 52,3 Millionen
Euro. Dieser Umstand ist aufgrund der Tatsache, dass die Badner genauso
viele Steuern bezahlen wie die Württemberger nicht zu rechtfertigen. Da
es nicht zum ersten Mal vorkommt, dass der württembergische Landesteil
bei der Verteilung von Fördermitteln besser dasteht, ist die Annahme
einer bewussten Übervorteilung der Badner kaum noch von der Hand zu
weisen.
„Hier vergab das Land die Chance, Fördermittel von
mehr als einer halben Milliarde Euro bedarfsgerecht, zielgerecht und
wirtschaftlich einzusetzen.“ kritisierte der Präsident des
Landesrechnungshofs Martin Frank. Zusätzlich rügte er die
Landesregierung dafür, dass diese aufgrund grober Fehler vor allem bei
der Verteilung von Fördergeldern aber auch bei der Abhaltung
pädagogischer Tage während der Unterrichtszeit, mit dem daraus
resultierenden Unterrichtsausfall (18.000 Unterrichtsstunden), es
versäumt hatte, schon letztes Jahr ohne neue Schulden auszukommen.
 Stächele
will Gemeinden zusammenlegen
Mehr als drei Jahrzehnte nach der großen Gebiets-
und Verwaltungsreform stößt der baden-württembergische Staatsminister
Stächele (CDU) eine neue Diskussion über Gemeindefusionen an. Seiner
Vorstellung nach sollten kleiner finanzschwache Gemeinden entweder
untereinander fusionieren oder sich einer größeren benachbarten
Gemeinde anschließen und ihre Selbstständigkeit aufgeben. „Das
Verzetteln in kleinste Einheiten ist kein Modell, das in die Zukunft
fährt,“ so Stächele. Die Frage ist nur, wohin fährt der Zentralismus.
Wohin fährt die Überspielung des Bevölkerungswillens. Bestimmt nicht in
die Demokratie und die Demokratie ist die Zukunft. Wenn die
Bevölkerungen zweier Gemeinden einer Zusammenlegung bzw. Eingemeindung
zustimmen, dann ist das in Ordnung. Werden aber zwei Gemeinden dazu
gezwungen, so ist das vehement abzulehnen. Weiter fordert
er: „Wir brauchen eine ehrliche Diskussion ohne Denkverbote, jenseits
aller kommunaler Emotionalitäten.“ Dass in Baden-Württemberg von
Regierungsmitgliedern ehrliche Diskussionen ohne Denkverbote gefordert
werden, halte ich für einen sehr großen Fortschritt. Schade, dass man
zwischen 1951 und 1970, als es um die Interessen der Badener ging,
nicht so tolerant war. Ich hoffe, dass Willi Stächele diese Toleranz
nicht nur für seine Wünsche fordert, sondern diese auch anderen
gewährt. Mit seinem Nichtverständnis für kommunale Emotionalitäten im
Nebensatz zeigt er aber, dass er dazu nicht bereit ist. Als
positives Beispiel für eine Eingemeindung nennt Stächele das badische
Tennenbronn, welches sich freiwillig vom württembergischen Schramberg
eingemeinden ließ. Ein positives Beispiel für eine Zwangsfusion gibt es
allerdings nicht. Negativstes Beispiel hierfür ist Baden-Württemberg
selbst. Der eine Teil wird benachteiligt, der andere bevorzugt und dass
nur, weil der ein Teil etwas bevölkerungsstärker ist und die
Landeshauptstadt beherbergt. Äußerst skeptisch reagierten der
Städte- und der Gemeindetag auf den Vorstoß des Staatsministers. „Aus
zwei Kranken bekommt man keinen Gesunden,“ so der Verbandspräsident des
Gemeindetags Roger Kehle. Der Städtetagspräsident Manfred Stehle
ergänzt: “Bürgerschaftliche Selbstverwaltung ist auch in kleinen
Gemeinden ein hohen Gut, das nicht leichtfertig auf das Spiel gesetzt
werden darf.“ Weiter spricht sich der Städtetag für Veränderungen der
Gebietsgrenzen auf freiwilliger Basis aus. Bei der Gebiets-
und Verwaltungsreform Anfang der siebziger Jahre wurde die Zahl der
selbstständigen Kommunen von 3379 auf heute 1108 verringert. Die
Landkreise wurden von 63 auf 35 dezimiert. Darunter wurden nur 3
Landkreise überhaupt nicht oder nur wenig verändert. Die Reform wurde
von der große Koalition unter Ministerpräsident Hans Filbinger (CDU)
durchgeführt und war sehr umstritten. Sie hat in vielen Orten ihre
Spuren hinterlassen, wie zum Beispiel in Villingen-Schwenningen. Die
Stadt ist bis heute nicht richtig zusammengewachsen. Auch verwischte
sie die historische Grenze zwischen Baden und Württemberg und raubte
somit vielen Badenern das letzte Stückchen Identität. Die
Fehler, die im Großen gemacht worden sind, sollten im Kleinen nicht
wiederholt werden. Wer fusionieren will, der soll fusionieren, aber
wenn jemand nicht fusionieren will, dann gebietet unsere freiheitliche
demokratische Ausrichtung, dass dieses Ansinnen respektiert
wird. |
Stuttgart
21
Am
12.10.2006 stimmte der baden-württembergische Landtag mit den Stimmen
der
beiden Regierungsparteien CDU und FDP, aber auch mit denen der
oppositionellen
SPD für das milliardenschwere Bahnprojekt Stuttgart 21, welches seit 12
Jahren
in Planung ist. Dieses beinhaltet die Verlegung des Stuttgarter
Hauptbahnhofs
unter die Erde und den Bau einer Schnellbahntrasse nach Ulm. Die
Fraktion der Grünen
stimmte dagegen. Sie ist zwar für die Einrichtung einer
Schnellbahntrasse von
Stuttgart nach Ulm, eine grundlegende Restauration des Hauptbahnhofes
lehnt
diese allerdings ab. Am 23. Oktober findet in Berlin ein Treffen mit
Vertretern
der Bahn, des Landes und des Bundes statt. Dort könnten die letzten
Weichen für
das Projekt gestellt werden. Vor allem die Kosten sorgen für Kritik.
Beide
Vorhaben zusammen sollen nämlich rund 4,8 Milliarden Euro kosten. Es
wird
allerdings befürchtet, dass diese Kosten noch deutlich steigen könnten.
Der
Landesinnenminister Heribert Rech (CDU) sagte, dass das Bahnprojekt
eine
grundlegende Verbesserung des Verkehrsnetzes im Land sei. Da stellt
sich die
Frage wie der Herr Innenminister das „Land Baden-Württemberg“
definiert.
Meint er in seinem Statement wirklich das ganze Land, oder bezieht sich
„Land“ für ihn nur auf die Region Stuttgart?
Die
Kosten des Projektes sollen zu 60% von der Bahn bezahlt werden. 40%
sollen von
der öffentlichen Hand (Bund, Land, Region, Stadt, Flughafen Stuttgart)
übernommen
werden.
Bund:
Baukostenzuschuss (226,5 Mio. €)
zinsloses Darlehen (226,5 Mio. €)
Land:
Baukostenzuschuss (256 + 102 Mio. €)
zinsloses Darlehen (179 Mio. €)
Flughafen
Stuttgart (51 Mio. €)
Stadt
Stuttgart/Bund/Land (zusammen etwa 10 Mio. €)
Es
ist nicht einzusehen, dass die Stadt Stuttgart für ihren unterirdischen
Bahnhof
nur weniger als 10 Mio. € bezahlen muss, während die Stadt Karlsruhe
bei
Zustandekommen der wesentlich billigeren „U-Strab“ (Kosten: etwa 500
bis 700
Mio. €) zwischen 75 und 105 Mio. € ausgeben muss. Stuttgart müsste also
ca.
3% der öffentlichen Aufwendungen für das Projekt bezahlen. Die Stadt
Karlsruhe
müsste für die Untertunnelung der Kaiserstraße im Idealfall ca. 15% der
Kosten entrichten. Warum wird die Landeshauptstadt in diesem Fall
wieder so
stark bevorteilt?
Außerdem
wird befürchtet, dass Verkehrprojekte in den (dem) anderen Landesteilen
in
Mitleidenschaft gezogen werden könnten. In Karlsruhe wären davon zum
Beispiel,
die oben genannte Untertunnelung der Kaiserstraße, der Bau einer
zweiten
Rheinbrücke und der Ausbau der Stadtbahnstrecke betroffen. Und das in
einem föderalistischen
Staat...
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Kulturbarbarei nach Stuttgarter Art
Um den Erhalt des im Besitz der markgräflichen
Familie gehörenden Schlosses Salem zu sichern, planen das Haus Baden
und die Landesregierung einen Vertrag zur Veräußerung von
mittelalterlichen Handschriften aus der Sammlung der Badischen
Landsbibliothek in Karlsruhe. Die Besitzverhältnisse dieser
historischen Manuskripte, welche vor der Säkularisation 1803
Kirchenbesitz waren und dann an das Haus Baden gingen, wurden 1919,
nach der Abdankung des Großherzogs, nicht eindeutig geregelt. Sowohl
das Haus Baden, als auch die Landesregierung sind davon überzeugt, dass
sich die Schriften nach wie vor im Besitz der markgräflichen Familie
befinden. Für den MdL Johannes Stober (SPD) ist klar, dass die
Schriften dem Lande
Baden-Württemberg gehören und dass ein Verkauf einer Schenkung an das
Haus Baden gleichkäme. Einen gerichtlichen Entscheid über die
Besitzverhältnisse wies der baden-württembergische
Wissenschaftsminister Frankenberg (CDU) aus Zeitgründen zurück.
Die geplante Freigabe des Verkaufs durch die Landesregierung löste eine
Welle heftiger Kritik aus. Während der Direktor der Badischen
Landesbibliothek entsetzt ist und von einer Plünderung spricht,
bezeichnet die Landesvereinigung Baden in Europa den Verkauf als
Kulturbarbarei. „Es grenzt an Veruntreuung eines historisch gewachsenen
Ensembles, durch welches nicht zuletzt die bedeutende kulturelle,
wissenschaftliche und historische Bedeutung der Klöster bis heute
dokumentiert werden kann.“ So die Vorsitzenden der Landesvereinigung.
Weitere Vereinigungen und Politiker aus allen Parteien schlossen sich
dem Protest an. Für
Prinz Bernhard von Baden hat Schoss Salem oberste Priorität. Ihm sei es
lieber, wenn mittelalterliche Manuskripte, an Stelle der Türkenbeute
oder einiger Gemälde aus der Kunsthalle verkauft werden. Die
Landesregierung betonte, dass keine Stücke mit essentieller Bedeutung
für die Geschichte und die Identität Badens veräußert würden. Wenn die
Landesregierung ihr Versprechen also einhalten will, muss sie den
Verkauf der Manuskripte stoppen, denn diese sind auch ein Teil der
badischen Geschichte, auch wenn sie eine Zeit vor der Gründung des
Großherzogtums beschreiben. Die Geschichte Badens ist nicht nur die
Geschichte des Großherzogtums. Sie ist weder durch die Existenz des
Staates Baden noch durch Zeit begrenzt. Die Geschichte Badens ist die
Geschichte aller Völker, Staaten, Städte und Glaubensrichtungen auf dem
Gebiet des heutigen Landesteils Baden. Auch wenn die Landesregierung
verspricht die wichtigsten und wertvollsten Stück nicht zu verkaufen
und die zu verkaufenden Stücke für die Forschung elektronisch zu
speichern, ist dies die Veräußerung eines Teils der badischen
Geschichte und muss unbedingt aufgehalten werden. Württembergische
Museen werden ja schließlich auch nicht einfach so geplündert um an
Geld zu kommen. Sowohl die Landesregierung als auch das Haus Baden
müssen nun ihrer Verantwortung für die badische Geschichte nachkommen.
Dass diese der Landesregierung nichts bedeutet hat sie schon oft
bewiesen, die markgräfliche Familie aber sollte aufpassen, dass nicht
auch noch sie für Geld ihre Heimat verkauft, auch nicht wenn sie das
Geld dringend braucht. |
Stand: 28.06.2009
Verantwortlicher für diese
Webseite: Felix Haas
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