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"Unrecht wird nicht Recht dadurch, dass es Jahre, ja Jahrzehnte dauert." 

(MdB Karl Theodor Freiherr von und zu Guttenberg der Ältere, CSU)

 

Badnertest

 

Vorwort

Diese Internetseite wurde gestaltet um Baden zu repräsentieren. Leider ist Baden seit dem Jahre 1952 Teil des Bundeslandes Baden-Württemberg, dem Bindestrichstaat. Ich möchte mit dieser Internetseite auf Probleme der verfassungswidrigen Fusion der Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern, zum Bundesland Baden-Württemberg, hinweisen. Beispiele hierfür sind die zentralistische Ordnung des Landes, die Übervorteilung des badischen Landesteils und die unterschiedlichen Lebensarten und historischen Entwicklungen in beiden Landesteilen. Neben den Informationsbereichen dieser Seite, wie z.B. Geschichte oder Steckbrief, bietet diese Webseite Ihnen einen Badnertest, mit dem Sie Ihr Wissen über Baden testen können, Links zu anderen badischen Internetportalen und ein Kontaktbereich, zum Fragenstellen und zum Einbringen von Anregungen und Verbesserungsvorschlägen.

Ich wünsche viel Spaß beim Besuch meiner Seite,

                      Felix Haas

 

              Freiheit

                         Gerechtigkeit      

          Demokratie

 

Oettingers Trauerrede

Oettingers Trauerrede bei der Beerdigung des ehemaligen baden-württembergischen Ministerpräsidenten Filbinger (CDU), in welcher er die NS-Vergangenheit Filbingers verteidigte („anders als in einigen Nachrufen zu lesen, gilt es festzuhalten: Hans Filbinger war kein Nationalsozialist. Im Gegenteil: Er war ein Gegner des NS-Regimes. Allerdings konnte er sich den Zwängen des Regimes ebenso wenig entziehen, wie Millionen andere“), wurde von Vertretern aller Lager heftig kritisiert. Oettinger verharmlose Filbingers Verstrickungen in vier Todesurteile am Ende des zweiten Weltkriegs. Umgekehrt wirft Oettinger seinen Kritikern vor, eine rot-grüne Kampagne gegen ihn zu betreiben. Doch am Protest gegen seine Trauerrede beteiligen sich schon lange nicht mehr nur Grüne- und SPD-Politiker, sondern auch der DGB, der Zentralrat der Juden in Deutschland, die FDP und auch große Teile der Union. Die Südwest-CDU steht allerdings noch größtenteils hinter Oettinger.
Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth meinte, dass es Oettinger nicht gelingen werde, Filbinger im Nachhinein zum Widerstandskämpfer zu machen. Die Gewerkschaften bezeichneten die Trauerrede als Geschmacklosigkeit den NS-Gegnern und –Opfern gegenüber. Die Vorsitzende des Zentralrats der Juden erklärte, dass Filbinger selbstverständlich das NS-Regime mitgetragen habe, Oettingers verharmlosende Worte seien deshalb mehr als absurd. Filbinger als Gegner des NS-Regimes zu bezeichnen sei eine gefährliche und für die Überlebenden verletzende Perversion der historischen Realität. Oettinger reagierte stur: „Meine Rede war öffentlich, ernst gemeint und die bleibt so stehen.“  Unterstütz wird er vom stellvertretenden Landesvorsitzenden der CDU Baden-Württemberg Stefan Mappus, welcher behauptete, dass die Rede eine gute, ausgewogene und angemessene Würdigung des verstorbenen Filbingers sei. Bundeskanzlerin Merkel (CDU) hingegen drückte ihr Missfallen in einem öffentlich gemachten Telefonat überraschend deutlich aus. Sie hätte sich Hinweise auf kritische Punkte in Filbingers Vergangenheit gewünscht. Das Simon-Wiesenthal-Zentrum in Jerusalem (welches sich der Suche nach untergetauchten NS-Verbrechern verschrieben hat) forderte Oettinger sogar zum Rücktritt auf.
Hans Filbinger wurde am 15.September 1913 in Mannheim geboren. Obwohl er sich weigerte der Hitler-Jugend beizutreten, wurde er 1933 Mitglied des Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbundes. Ein Jahr später trat er der SA für vier Jahre bei. Mitglied der NSDAP wurde er 1937. Gegen Ende des 2. Weltkriegs war Filbinger an viert Todesurteilen von Deserteuren beteiligt, bei zweien als Ankläger und bei den beiden anderen als Richter. Bei dem Matrose Walter Gröger gab er sogar selbst den Feuerbefehl. Die anderen Todesurteile konnten nicht vollstreckt werden. Anderen Angeklagten soll er bei ihrer Begnadigung geholfen haben.
1953 wurde Filbinger Staatsrat im Kabinett Müller. 1960 wurde er Innenminister und ab 1966 regierte er Baden-Württemberg als Ministerpräsident. Somit war er massiv an der Verschleppung der zweiten Badenabstimmung beteiligt. Vor Wahlen gab er große Versprechen ab, zum Beispiel versprach er den Badenern eine weitgehende innere Autonomie, nach den Wahlen konnte er sich an diese Versprechungen allerdings nicht mehr erinnern. Bei der zweiten Badenabstimmung nutzte er seine finanzielle Überlegenheit und seinen Einfluss bei der Presse voll aus, um einer gerechten Wahl keine Chance zu lassen. Den Rentnern machte er Angst, ein neues Bundesland Baden könnte ihre Renten nicht mehr bezahlen und er drohte im Falle eines Wahlsieges der Badener die Gericht jahrelang mit Prozessen zu beschäftigen. In den 70er Jahren führte er die Verwaltungsreform durch und verwischte somit die historische Grenze zwischen Baden und Württemberg. Die badischen Regierungsbezirke Südbaden und Nordbaden wurden in Freiburg und Karlsruhe umbenannt. Im Jahr 1978 musste er, nachdem der Schriftsteller Hochhuth seine Vergangenheit als NS-Marinerichter aufgedeckt hatte, als Ministerpräsident zurücktreten.
Nach fünf Tagen entschuldigte sich Oettinger nun endlich für seine Rede und distanzierte sich von ihr, obwohl er sie noch am Tag zuvor bekräftigt hatte. Obwohl er sich von seiner Aussage distanziert hat, ist Oettinger offensichtlich der Meinung, dass Filbinger, welcher nachweislich für den Tod eines Matrosen verantwortlich ist, kein Nationalsozialist gewesen sei. Damit zeigte sich Oettinger selbst als der gleiche Opportunist und Schönwetterpolitiker, wie Filbinger es war, denn distanziert hat er sich nur für die Öffentlichkeit. So jemand gehört nicht in die Politik und erst recht nicht an die Spitze eines Bundeslandes. Wie viel kann Oettinger noch falsch machen, bis er zurücktreten muss? Sinsheim hat er die Messe geklaut, mit historischem Kulturgut ist er mehr als schlampig umgegangen und nun will er auch noch die Geschichte umschreiben, um einen gescheiterten Ministerpräsidenten zum Held zu machen. Oettinger sollte nun endlich Verantwortung übernehmen und eine Konsequenz aus seiner Politik ziehen, nämlich zurücktreten.

               

Fördermittel gehen (nicht nach) Baden

Seit 2003 verteilt der Bindestrichstaat 528,3 Millionen Euro für das Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ des Bundes. Damit werden 566 Maßnahmen für Ganztagsschulen gefördert. Von diesem Geld gehen 269 Millionen Euro in den mehrheitlich württembergischen Regierungsbezirk Tübingen, obwohl dort nur etwa 20 % der baden-württembergischen Schulen liegen und nur 17,4 % der Schüler unterrichtet werden. Der ebenfalls württembergisch dominierte Regierungsbezirk Stuttgart bekam 140 Millionen Euro. Mehr als drei Viertel der Fördermittel bleiben also im württembergischen Landesteil, obwohl die Württemberger nur etwa 55 % der Bevölkerung darstellen. Während auf einen Württemberger nun zirka 73 Euro entfallen, muss sich ein Badner mit nur 27 Euro begnügen, denn der Regierungsbezirk Freiburg bekommt nur 70 und der Regierungsbezirk Karlsruhe nur 52,3 Millionen Euro. Dieser Umstand ist aufgrund der Tatsache, dass die Badner genauso viele Steuern bezahlen wie die Württemberger nicht zu rechtfertigen. Da es nicht zum ersten Mal vorkommt, dass der württembergische Landesteil bei der Verteilung von Fördermitteln besser dasteht, ist die Annahme einer bewussten Übervorteilung der Badner kaum noch von der Hand zu weisen.

„Hier vergab das Land die Chance, Fördermittel von mehr als einer halben Milliarde Euro bedarfsgerecht, zielgerecht und wirtschaftlich einzusetzen.“ kritisierte der Präsident des Landesrechnungshofs Martin Frank. Zusätzlich rügte er die Landesregierung dafür, dass diese aufgrund grober Fehler vor allem bei der Verteilung von Fördergeldern aber auch bei der Abhaltung pädagogischer Tage während der Unterrichtszeit, mit dem daraus resultierenden Unterrichtsausfall (18.000 Unterrichtsstunden), es versäumt hatte, schon letztes Jahr ohne neue Schulden auszukommen.

Stächele will Gemeinden zusammenlegen

Mehr als drei Jahrzehnte nach der großen Gebiets- und Verwaltungsreform stößt der baden-württembergische Staatsminister Stächele (CDU) eine neue Diskussion über Gemeindefusionen an. Seiner Vorstellung nach sollten kleiner finanzschwache Gemeinden entweder untereinander fusionieren oder sich einer größeren benachbarten Gemeinde anschließen und ihre Selbstständigkeit aufgeben. „Das Verzetteln in kleinste Einheiten ist kein Modell, das in die Zukunft fährt,“ so Stächele. Die Frage ist nur, wohin fährt der Zentralismus. Wohin fährt die Überspielung des Bevölkerungswillens. Bestimmt nicht in die Demokratie und die Demokratie ist die Zukunft. Wenn die Bevölkerungen zweier Gemeinden einer Zusammenlegung bzw. Eingemeindung zustimmen, dann ist das in Ordnung. Werden aber zwei Gemeinden dazu gezwungen, so ist das vehement abzulehnen.
Weiter fordert er: „Wir brauchen eine ehrliche Diskussion ohne Denkverbote, jenseits aller kommunaler Emotionalitäten.“ Dass in Baden-Württemberg von Regierungsmitgliedern ehrliche Diskussionen ohne Denkverbote gefordert werden, halte ich für einen sehr großen Fortschritt. Schade, dass man zwischen 1951 und 1970, als es um die Interessen der Badener ging, nicht so tolerant war. Ich hoffe, dass Willi Stächele diese Toleranz nicht nur für seine Wünsche fordert, sondern diese auch anderen gewährt. Mit seinem Nichtverständnis für kommunale Emotionalitäten im Nebensatz zeigt er aber, dass er dazu nicht bereit ist.
Als positives Beispiel für eine Eingemeindung nennt Stächele das badische Tennenbronn, welches sich freiwillig vom württembergischen Schramberg eingemeinden ließ. Ein positives Beispiel für eine Zwangsfusion gibt es allerdings nicht. Negativstes Beispiel hierfür ist Baden-Württemberg selbst. Der eine Teil wird benachteiligt, der andere bevorzugt und dass nur, weil der ein Teil etwas bevölkerungsstärker ist und die Landeshauptstadt beherbergt.
Äußerst skeptisch reagierten der Städte- und der Gemeindetag auf den Vorstoß des Staatsministers. „Aus zwei Kranken bekommt man keinen Gesunden,“ so der Verbandspräsident des Gemeindetags Roger Kehle. Der Städtetagspräsident Manfred Stehle ergänzt: “Bürgerschaftliche Selbstverwaltung ist auch in kleinen Gemeinden ein hohen Gut, das nicht leichtfertig auf das Spiel gesetzt werden darf.“ Weiter spricht sich der Städtetag für Veränderungen der Gebietsgrenzen auf freiwilliger Basis aus.
Bei der Gebiets- und Verwaltungsreform Anfang der siebziger Jahre wurde die Zahl der selbstständigen Kommunen von 3379 auf heute 1108 verringert. Die Landkreise wurden von 63 auf 35 dezimiert. Darunter wurden nur 3 Landkreise überhaupt nicht oder nur wenig verändert. Die Reform wurde von der große Koalition unter Ministerpräsident Hans Filbinger (CDU) durchgeführt und war sehr umstritten. Sie hat in vielen Orten ihre Spuren hinterlassen, wie zum Beispiel in Villingen-Schwenningen. Die Stadt ist bis heute nicht richtig zusammengewachsen. Auch verwischte sie die historische Grenze zwischen Baden und Württemberg und raubte somit vielen Badenern das letzte Stückchen Identität.
Die Fehler, die im Großen gemacht worden sind, sollten im Kleinen nicht wiederholt werden. Wer fusionieren will, der soll fusionieren, aber wenn jemand nicht fusionieren will, dann gebietet unsere freiheitliche demokratische Ausrichtung, dass dieses Ansinnen respektiert wird. 

 

Stuttgart 21

Am 12.10.2006 stimmte der baden-württembergische Landtag mit den Stimmen der beiden Regierungsparteien CDU und FDP, aber auch mit denen der oppositionellen SPD für das milliardenschwere Bahnprojekt Stuttgart 21, welches seit 12 Jahren in Planung ist. Dieses beinhaltet die Verlegung des Stuttgarter Hauptbahnhofs unter die Erde und den Bau einer Schnellbahntrasse nach Ulm. Die Fraktion der Grünen stimmte dagegen. Sie ist zwar für die Einrichtung einer Schnellbahntrasse von Stuttgart nach Ulm, eine grundlegende Restauration des Hauptbahnhofes lehnt diese allerdings ab. Am 23. Oktober findet in Berlin ein Treffen mit Vertretern der Bahn, des Landes und des Bundes statt. Dort könnten die letzten Weichen für das Projekt gestellt werden. Vor allem die Kosten sorgen für Kritik. Beide Vorhaben zusammen sollen nämlich rund 4,8 Milliarden Euro kosten. Es wird allerdings befürchtet, dass diese Kosten noch deutlich steigen könnten. Der Landesinnenminister Heribert Rech (CDU) sagte, dass das Bahnprojekt eine grundlegende Verbesserung des Verkehrsnetzes im Land sei. Da stellt sich die Frage wie der Herr Innenminister das „Land Baden-Württemberg“ definiert. Meint er in seinem Statement wirklich das ganze Land, oder bezieht sich „Land“ für ihn nur auf die Region Stuttgart?
Die Kosten des Projektes sollen zu 60% von der Bahn bezahlt werden. 40% sollen von der öffentlichen Hand (Bund, Land, Region, Stadt, Flughafen Stuttgart) übernommen werden.
 
Bund: Baukostenzuschuss (226,5 Mio. €)
          zinsloses Darlehen (226,5 Mio. €)
Land: Baukostenzuschuss (256 + 102 Mio. €)
          zinsloses Darlehen (179 Mio. €)
Flughafen Stuttgart (51 Mio. €)
Stadt Stuttgart/Bund/Land (zusammen etwa 10 Mio. €)
 
Es ist nicht einzusehen, dass die Stadt Stuttgart für ihren unterirdischen Bahnhof nur weniger als 10 Mio. € bezahlen muss, während die Stadt Karlsruhe bei Zustandekommen der wesentlich billigeren „U-Strab“ (Kosten: etwa 500 bis 700 Mio. €) zwischen 75 und 105 Mio. € ausgeben muss. Stuttgart müsste also ca. 3% der öffentlichen Aufwendungen für das Projekt bezahlen. Die Stadt Karlsruhe müsste für die Untertunnelung der Kaiserstraße im Idealfall ca. 15% der Kosten entrichten. Warum wird die Landeshauptstadt in diesem Fall wieder so stark bevorteilt?
Außerdem wird befürchtet, dass Verkehrprojekte in den (dem) anderen Landesteilen in Mitleidenschaft gezogen werden könnten. In Karlsruhe wären davon zum Beispiel, die oben genannte Untertunnelung der Kaiserstraße, der Bau einer zweiten Rheinbrücke und der Ausbau der Stadtbahnstrecke betroffen. Und das in einem föderalistischen Staat...  

 

               

Kulturbarbarei nach Stuttgarter Art

Um den Erhalt des im Besitz der markgräflichen Familie gehörenden Schlosses Salem zu sichern, planen das Haus Baden und die Landesregierung einen Vertrag zur Veräußerung von mittelalterlichen Handschriften aus der Sammlung der Badischen Landsbibliothek in Karlsruhe. Die Besitzverhältnisse dieser historischen Manuskripte, welche vor der Säkularisation 1803 Kirchenbesitz waren und dann an das Haus Baden gingen, wurden 1919, nach der Abdankung des Großherzogs, nicht eindeutig geregelt. Sowohl das Haus Baden, als auch die Landesregierung sind davon überzeugt, dass sich die Schriften nach wie vor im Besitz der markgräflichen Familie befinden. Für den MdL Johannes Stober (SPD) ist klar, dass die Schriften dem  Lande Baden-Württemberg gehören und dass ein Verkauf einer Schenkung an das Haus Baden gleichkäme. Einen gerichtlichen Entscheid über die Besitzverhältnisse wies der baden-württembergische Wissenschaftsminister Frankenberg (CDU) aus Zeitgründen zurück.
Die geplante Freigabe des Verkaufs durch die Landesregierung löste eine Welle heftiger Kritik aus. Während der Direktor der Badischen Landesbibliothek entsetzt ist und von einer Plünderung spricht, bezeichnet die Landesvereinigung Baden in Europa den Verkauf als Kulturbarbarei. „Es grenzt an Veruntreuung eines historisch gewachsenen Ensembles, durch welches nicht zuletzt die bedeutende kulturelle, wissenschaftliche und historische Bedeutung der Klöster bis heute dokumentiert werden kann.“ So die Vorsitzenden der Landesvereinigung. Weitere Vereinigungen und Politiker aus allen Parteien schlossen sich dem Protest an.
Für Prinz Bernhard von Baden hat Schoss Salem oberste Priorität. Ihm sei es lieber, wenn mittelalterliche Manuskripte, an Stelle der Türkenbeute oder einiger Gemälde aus der Kunsthalle verkauft werden. Die Landesregierung betonte, dass keine Stücke mit essentieller Bedeutung für die Geschichte und die Identität Badens veräußert würden. Wenn die Landesregierung ihr Versprechen also einhalten will, muss sie den Verkauf der Manuskripte stoppen, denn diese sind auch ein Teil der badischen Geschichte, auch wenn sie eine Zeit vor der Gründung des Großherzogtums beschreiben. Die Geschichte Badens ist nicht nur die Geschichte des Großherzogtums. Sie ist weder durch die Existenz des Staates Baden noch durch Zeit begrenzt. Die Geschichte Badens ist die Geschichte aller Völker, Staaten, Städte und Glaubensrichtungen auf dem Gebiet des heutigen Landesteils Baden. Auch wenn die Landesregierung verspricht die wichtigsten und wertvollsten Stück nicht zu verkaufen und die zu verkaufenden Stücke für die Forschung elektronisch zu speichern, ist dies die Veräußerung eines Teils der badischen Geschichte und muss unbedingt aufgehalten werden. Württembergische Museen werden ja schließlich auch nicht einfach so geplündert um an Geld zu kommen. Sowohl die Landesregierung als auch das Haus Baden müssen nun ihrer Verantwortung für die badische Geschichte nachkommen. Dass diese der Landesregierung nichts bedeutet hat sie schon oft bewiesen, die markgräfliche Familie aber sollte aufpassen, dass nicht auch noch sie für Geld ihre Heimat verkauft, auch nicht wenn sie das Geld dringend braucht.

 


 

Stand: 28.06.2009

Verantwortlicher für diese Webseite: Felix Haas

 

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